Ausnahme-Mehrwertsteuer

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1 Allgemeines

Mit REFLEX können Sie temporäre Ausnahme-Mehrwertsteuer-Sätze festlegen.

Sie können angeben, welcher Mehrwertsteuer-Satz in einem bestimmten Zeitraum durch einen anderen Mehrwertsteuer-Satz ersetzt werden soll.

  • Diese Funktion ist in der aktuellen Corona-Krise wichtig:
    • In Deutschland wird die Mehrwertsteuer temporär von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % verringert.
    • Vom 01.07.2020 bis (derzeit) 31.12.2020 gelten also andere Steuersätze.
    • Danach gelten die alten Steuersätze wieder.


2 Festlegen der Mehrwertsteuer-Sätze

Als REFLEX-Administrator können Sie die Steuersätze über das Menü Datei ⇒ Admin-Optionen ⇒ Programm-Parameter und Einstellungen festlegen:

MwstTemporaer 00 ProgrParameter.png

Mwst.Sätze ändern
Hiermit legen Sie die Steuersätze und Ausnahmen fest
Prüfung auf Ausnahme-Mehrwertsteuer...
Hier schalten Sie die Funktion ein und legen fest, welches Datum für die Miete relevant für die Ausnahme sein soll.

Einzelheiten werden unten beschrieben.


2.1 Mwst.Sätze ändern

Hiermit legen Sie die Steuersätze und Ausnahmen fest.

Beispiel:

MwstTemporaer 01 Festlegen.png

Die Tabelle enthält folgenden Spalten: